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Naturschutz und Spargel 2026 07102026

Wir haben nichts gegen Spargelanbau - aber wenn er nach Gesetz und Rechtsprechung in "Schutz"gebieten aus guten Gründen nicht erlaubt ist, dann sollte er dort auch nicht stillschweigend geduldet werden. Das ist nicht "nur" zum Schutz der Natur so, sondern auch für das Ansehen von Rechtsstaat und Demokratie. Wir kämpfen dafür seit über 10 Jahren. 

 

So haben wir unseren Überblick vor einem Jahr angefangen. Bei Bedarf können Sie hier die ganze Geschichte noch einmal lesen.

 

2025 hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die Widersprüche gegen unseren Auskunftsantrag abgewiesen - als letzte Instanz. Im Februar 2026 haben wir dann die Auskünfte erhalten - nach fast 6 Jahren anstelle der im Gesetz vorgesehenen Frist von einem Monat.  

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Die Auskunft enthält knapp 40 pdf's, von denen jedes wiederum eine Anzahl Seiten umfasst - insgesamt die riesige Datenmenge von 220 MB. 

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Über diesen Link können Sie sich das selber ansehen. ​Von allgemeinem Interesse ist vor allem die Frage, warum trotz ganz eindeutiger Gerichtsurteile die von Anfang an gesetzwidrigen Spargelflächen unverändert weiter betrieben werden können. Welche Vereinbarungen bestehen dazu? Oder gibt es dazu "offiziell" in den Akten des Landratsamtes gar nichts und beruht alles auf "privaten" Absprachen?​​​

Naturstiftung Kranichland

Ketzürer Dorfstraße 23
14778 Beetzseeheide
Tel. 033836-20474
eMail: stiftung-kranichland@t-online.de

 

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