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Naturschutz und Spargel 2025 250226

Wir haben nichts gegen Spargelanbau - aber wenn er nach Gesetz und Rechtsprechung in "Schutz"gebieten aus guten Gründen nicht erlaubt ist, dann sollte er dort auch nicht stillschweigend geduldet werden. Das ist nicht "nur" zum Schutz der Natur so, sondern auch für das Ansehen von Rechtsstaat und Demokratie. Wir kämpfen dafür seit über 10 Jahren. Im Folgenden ein Überblick über die aktuelle Situation. 

Auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Brandenburg ...

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Hier hatte "unser" Spargelproduzent 2016 auch eine Heidelbeerplantage angelegt (u.a. Entfernung des unter Schutz stehenden Trockenrasens, kompletter Bodenaustausch usw.). Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Brandenburg hat den vollständigen Rückbau angeordnet - zuerst vom Verwaltungsgericht Potsdam und dann vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in vollem Umfang bestätigt (OVG 11 S 80.19 vom 27.3.2020). Da die Rechtslage für die Spargelfelder die gleiche ist, hat der Oberbürgermeister Scheller damals erklärt: "Ich habe kein Interesse an Stress mit Herrn Thiermann. Doch auch seine Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten" (MAZ-Interview 8.1.2021). Da hat dann die Spargellobby mobil gemacht und seit März 2021 sucht der OB nur noch eine "Lösung". Im Februar 2023 wurde dazu ein "Gutachten" vorgelegt, dessen wesentliche Aussage ist: Der "Gutachter" hat auf den in Frage kommenden Spargelfeldern keine der Zielvogelarten vorgefunden - also kann der Spargelanbau auch keinen Schaden machen !!! Dieser Gutachter genießt schon traurigen Ruhm für seine Rolle beim Streit um den Hambacher Wald. Da hat er festgestellt, dass dort zwar eine bestimmte streng geschützte Fledermausart lebt - weil es die aber auch noch in anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen gibt, bestehe kein Grund für den Schutz dieses Waldes. 

​Wir würden Ihnen gerne berichten, warum es mit dem Spargel trotz der klaren Gerichtsentscheidungen immer noch weitergeht und auch, ob das Gerücht stimmt, dass die Stadt Brandenburg sogar die fünfstelligen Kosten für das sogenannte Gutachten übernommen hat. Aber seit der OB die Sache an sich gezogen hat, bekommen wir keine Auskünfte mehr - entgegen den ebenfalls klaren Regelungen im Umweltinformationsgesetz (UIG). Wir können dagegen klagen - und würden sicher Recht bekommen - aber müssten dazu die gerichtsübliche Warteschleife von mindestens 2-3 Jahren (pro Instanz) aussitzen.

Auf dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark ...

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Schönes Foto - aber Landschafts- oder Vogelschutzgebiete sehen anders aus. Auch zur Rechtswidrigkeit des Spargelanbaus auf dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark liegt eine eindeutige gerichtliche Entscheidung vor (OVG 11 S 35/22 vom 24.1.2024 zum Mühlenfeld in Ketzür) - aber auch hier ist von Rückbau nichts zu sehen.

Unser Auskunftsantrag in PM ist seit 5 Jahren unerledigt. Zuerst gab es Zeitspielchen - dann hat der zuständige Mann im LRA PM einen Bescheid erlassen, wonach uns die Auskünfte zu erteilen sind - diesen aber zur "Anhörung" an die "Betroffenen" geschickt, die "natürlich" Widerspruch eingelegt haben - danach das gleiche Spiel beim Verwaltungsgericht - dort waren wir im Oktober 2024 zu einem Erörterungstermin - im November 2024 hat das VG ein Urteil erlassen, dass die Auskünfte zu erteilen sind - hiergegen haben die "Betroffenen" beim OVG beantragt, die Berufung zuzulassen. Ernsthafte Gründe sind nicht ersichtlich und wurden auch bei der Erörterung im Oktober 2024 nicht vorgetragen. Für einen Antrag, die Berufung nicht zuzulassen, müssten wir einen Anwalt beauftragen, da beim OVG Vertretungszwang besteht. Aber selbst dann ist mit der gerichtsüblichen Wartezeit von mindestens 3 Jahren zu rechnen. Dann könnten wir Ihnen vielleicht im Jahr 2029 berichten, warum das Landratsamt PM in der Spargelsache ab 2020 so und nicht anders vorgegangen ist - während das UIG die Auskunftserteilungen innerhalb von einem Monat vorschreibt.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie bis hier weitergelesen haben - auch wenn der Text ein bisschen juristisch klingt. Aber anders geht es nicht - alle Entscheidungen werden schließlich auf der Basis der gesetzlichen Regelungen getroffen. Im Umweltrecht ist es allerdings noch nicht selbverständlich, dass sie dann auch befolgt werden - wie man ja hier sieht. Deshalb musste die DUH z.B. sich erst vom EuGH bestätigen lassen, dass im Extremfall sogar Erzwingungshaft gegen Regierungsmitglieder vollstreckt werden kann, wenn die Regierung anders nicht bereit ist, Gerichtsentscheidungen zu befolgen (Fall aus Bayern, Luftreinhaltung in Städten).

Links zu früheren Beiträgen in dieser Sache

               Naturschutz und Spargel I hier

               Naturschutz und Spargel III hier

Naturstiftung Kranichland

Ketzürer Dorfstraße 23
14778 Beetzseeheide
Tel. 033836-20474
eMail: stiftung-kranichland@t-online.de

 

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