
EON & Co und die Rückstellungen

AKW Neckarwestheim
Foto Markus Lorch/pixelio.de
In der Öffentlichkeit wird diskutiert, ob die von den großen Stromerzeugern angebotenen 37 Milliarden € für den dereinstigen Rückbau und die Entsorgung ihrer Kernkraftwerke ausreichen, ob diese in einen Fonds eingebracht werden sollen, ob die Konzerne bei Ausgliederung ihrer konventionellen Kraftwerksbetriebe die dafür gebildeten Rückstellungen "mitnehmen" sollen u.ä.
Die Umweltverbände haben - nach unserer Meinung vorschnell - gegen eine Fondslösung unter Freistellung der Erzeuger von weitergehenden Verpflichtungen protestiert.
Umweltschützer müssen ja nicht wissen, was "Rückstellungen" sind, aber in der öffentlichen Diskussion sollte man schon wissen, wovon die Rede ist.
Was sind Rückstellungen - und was nicht?
Rückstellungen sind wie Schulden in der Bilanz auszuweisen, wenn ihre Verursachung feststeht, ihre genaue Höhe und der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit aber noch nicht. Beispiel: Der AKW-Betreiber weiß, dass er eines Tages erhebliche Kosten für Rückbau und Entsorgung aufwenden muss; ihre Höhe kann vorläufig nur geschätzt werden und der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit liegt noch in mehr oder weniger ferner Zukunft.
Rückstellungen bedeuten nicht, dass ihr Gegenwert auch - etwa auf einem Bankkonto - verfügbar sein muss.

Braunkohlentagebau in der Lausitz
Foto Jochen Sievert/pixelio.de

Die vier größten deutschen Stromerzeuger und ihre Rückstellungen für kernenergie- und bergbaubedingte Risiken am 31.12.2013 (Vattenfall) bzw. 31.12.2014 (die anderen); daneben zur Orientierung ihre Umsätze.
*) Die Summe der Vattenfall-Außenumsätze war nicht zu ermitteln.
Quellen: Internet; bei Vattenfall ergänzt nach DEHMER, Tagesspiegel 14.6.2015
Wer entscheidet über die Höhe der Rückstellungen?
Die Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Vermögenslage nicht zu gut darzustellen. Dazu gehört auch der ausreichende Ansatz von Rückstellungen, was von den Wirtschaftsprüfern alljährlich zu prüfen ist. Das Finanzamt wiederum prüft, ob die Rückstellungen nicht zu hoch sind, weil durch sie die zu versteuernden Gewinne kleiner werden. Trotz allem, was die Presse über Unternehmen, Wirtschaftsprüfer und Finanzamt so schreibt, gehen wir davon aus, dass im Widerstreit dieser verschiedenen Interessen die in den Bilanzen stehenden Rückstellungen mindestens in der Größenordnung richtig bemessen sind.
Allerdings bilden die Unternehmen die Rückstellungen nur für die Risiken und für die Kosten, die sie nach Gesetz (z.B. Bergrecht) und Betriebserlaubnissen selber tragen müssen - und das ist nur ein Teil der durch Nutzung von Kernenergie und Braunkohle tatsächlich verursachten Kosten.
Die zur Zeit für die Folgekosten aus dem Braunkohletagebau gebildeten Rückstellungen von rd. 8 Mrd. € reichen bei weitem nicht, wenn alleine die Kosten für die Beseitigung der Schwefel- und Eisenbelastung ("Verockerung der Spree") und die nach Expertenmeinung jahrzehntelang erforderliche Überwachung der Aufschüttungen und der neu entstehenden Seeufer hinzugenommen werden. Ganz und gar den Rahmen von "37 Mrd. €" sprengen die Kernenergie-Folgekosten, selbst wenn "nur" die nächsten 100 Jahre einbezogen werden (Endlager, Rückbau, Einlagerung, Sicherung), von der Jahrtausende langen Sicherung der strahlenden Reste ganz zu schweigen.
Soweit die Tatsachen - getreu unserem Motto. Nun zu dem, was sich nach unserer Meinung daraus als Folgerung ergibt:
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Wenn die Stromerzeuger die "37 Mrd. €" in einen Fonds einzahlen, stünde wenigstens dieser Betrag für die Beseitigung der Kernenergie-Folgekosten wirklich zur Verfügung - unabhängig von der weiteren Entwicklung dieser Betriebe. Natürlich müssen die Mittel der (alleinigen) Verfügung der Unternehmen entzogen sein.
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Im Prinzip das Gleiche würde für die 8 Mrd. € Bergbaufolgekosten-Rückstellungen gelten.
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Natürlich wollen die Unternehmen dann von darüber hinausgehenden Ansprüchen freigestellt werden. Wenn die "37 Mrd." bzw. die "8 Mrd." die bestehenden Verpflichtungen aus Bergrecht und Betriebserlaubnissen abdecken (was zu prüfen wäre), würde damit aber nur bestätigt, was ohnehin gilt.
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Natürlich ist es unbefriedigend, dass damit ein großer Teil der zu erwartenden Kosten den Staat bzw. den Steuerzahler belasten wird. Die Entscheidung darüber ist aber schon vor Jahrzehnten bei Erteilung entsprechender Betriebserlaubnisse getroffen worden. Heute ist nur noch zu versuchen, zu retten, was zu retten ist.
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Diese Geschichte - wie viele andere derartige auch - sollte Anlass sein, über das Prinzip "Ursache" nachzudenken. Wer Kosten verursacht, soll diese auch selber tragen. Das ist auch allgemeine Überzeugung, wird aber gerade bei Umweltschäden viel zu wenig praktiziert. Politiker sagen: "Strom aus Braunkohle ist billig." Wenn sie wenigstens bei der Wahrheit bleiben würden, müssten sie sagen: "Strom aus Braunkohle ist einschließlich aller Folgekosten auch nicht billig; aber wir halten es für richtig, die Folgekosten dem Steuerzahler aufzubürden." Und wenn sie das mit der "Nachhaltigkeit" ehrlich meinen, müssten sie bei allen künftigen Entscheidungen stets auch die Umweltkosten berücksichtigen - und dem Verursacher auferlegen.
6.10.2015
Nun haben es auch die Hobby-Ökonomen in den Umweltverbänden gemerkt: Die Stromkonzerne machen Verluste; ihre Aktienkurse sind gar "im freien Fall" (STUKENBERG K., Greenpeace-Magazin vom 18.9.2015) und damit schwinden die Aussichten, dass diese Firmen wenigstens die bis jetzt zurückgestellten rd. 37 Milliarden € Kernenergie-Folgekosten eines Tages wirklich bezahlen werden.
Wir sagen es nochmals: Rückstellungen bilden bedeutet nicht, dass die Beträge auf irgendeiner "hohen Kante" verfügbar sein müssen. Rückstellungen sind keine "Rücklagen", auch wenn die Presse das ständig durcheinander wirft.
Man kann nach deutschem Umwandlungsrecht kein Unternehmen ausgliedern, wenn das von Anfang an überschuldet wäre. Das dürfte der eigentliche Grund für den Rückzug von solchen Plänen sein.
Auf der anderen Seite - auch wenn wir mit den Stromgiganten nicht sympathisieren - wäre das jetzt diskutierte "Konzernnachhaftungsgesetz" aus dem Ministerium Gabriel sicher verfassungswidrig, soweit es den Unternehmen nachträglich mehr Haftung für Folgekosten auferlegen will (wiederum STUKENBERG, a.a.O.: "... bis in die Ewigkeit ..."), als diese nach bisherigem Recht tragen müssen. Und wenn es anders wäre: Dann sind die Unternehmen in Anbetracht der enormen Kostenrisiken gleich "pleite", müssen also in die Insolvenzen gehen, und dann sind die Rückstellungen auch nicht mehr greifbar.
Deshalb halten wir eine entsprechend auszuhandelnde Fondslösung (siehe 1. bis 4. oben) weiterhin für das kleinste Übel.