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4.5.2016

 

Es ist unerträglich, wie wenig die öffentliche Diskussion die im deutschen Umweltschutz herrschenden katastro-phalen Zustände zur Kenntnis nimmt. "Unsere hohen Standards müssen erhalten bleiben" - so tönt es allenthalben beim Gerede über TTIP.

Kürzlich brachte Phoenix (dessen Journalisten wir eigentlich schätzen) Interviews zu den Greenpeace-Veröffentlichungen. Da kamen sie wieder vor, "unsere hohen Standards", sogar am Beispiel des VW-Betrugs. In USA, so hieß es, herrsche das "Nachsorge"prinzip. Jedes Unternehmen könne erst mal machen, aber wenn dabei Schäden entstehen, gebe es knackige Schadenersatzzahlungen und auch Bestrafungen. Das sei aber bei uns noch viel besser, denn wir hätten ja das "Vorsorge"prinzip. Bestimmte Techniken, Verfahren, Projekte dürften gar nicht erst realisiert werden, wenn nicht einwandfrei feststehe, dass sie unbedenklich seien. So lautet das Prinzip in der Tat - nur wird es zu wenig angewendet.

Und nun ausgerechnet das VW-Beispiel. In USA stehen die Milliardenstrafen schon fest, ebenso die Rückrufverpflichtungen gegenüber den Kunden. Bei uns? Bis jetzt Fehlanzeige. Es war seit Jahren allgemein bekannt, dass die Abgaswerte nicht stimmen, auch dem Kraftfahrtbundesamt. Das hatte aber vom Vorsorgeprinzip wohl nichts gehört und reagiert auch heute nur auf Druck.

Und wie hält es unser "Bundesamt für Risikobewertung" mit dem Glyphosat, das sich inzwischen infolge der übermäßigen Anwendung durch die Landwirtschaft im Grundwasser und sogar im Bier wiederfindet ("deutsches Reinheitsgebot")? Auch hier keine Spur von "Vorsorge".

Die Aufzählung ließe sich - leider - lange fortsetzen. Natürlich wäre Vorsorge (noch) besser als das US-System, aber nur, wenn sie von den Behörden auch umgesetzt wird. Wie sehen Sie das?  

Glyphosat - wo bleibt die Vorsorge?

 

 

Glyphosat ist ein "nicht-selektives" Blattherbizid mit systemischer Wirkung, d.h. es zerstört  a l l e  Pflanzen, die es über ihre grünen Teile aufgenommen haben - ausgenommen genveränderte Pflanzen (z.B. Soja, Raps, Mais und Baumwolle; speziell in Übersee) und solche, die dagegen resistent geworden sind. Die Bezeichnung "Pflanzenschutzmittel" ist irreführend, tatsächlich ist es ein Pflanzen g i f t. 

 

Es wurde 1950 erstmals synthetisiert, aber nur als Rohr-Reinigungsmittel verwendet. Erst Monsanto hat es 1971 als Herbizid zum Patent angemeldet. Wegen seiner "nicht-selektiven" Wirkung konnte es nur zur "Unkraut"vernichtung verwendet werden, wenn keine Nutzpflanzen auf dem Acker waren. Das änderte sich erst in den 1990'er Jahren, nachdem Monsanto entdeckt hatte, dass bestimmte Pflanzen durch Genveränderung resistent gemacht werden konnten.

 

Die Monsanto-Patente sind ausgelaufen. Es wird heute weltweit hergestellt und verwendet. Die Produktion 2012 wird mit 720.000 Tonnen angegeben, davon mehr als 40% alleine in China (WIKIPEDIA).   

Giftspritze vor dem Einsatz

Foto Dieter Schütz/pixelio.de

Hier hat der "Pflanzenschutz" zugeschlagen - typische Gelb-Rot-Verfärbung nach der Anwendung

Foto Uschi Dreiucker/pixelio.de

"Selektive" Wirkung: nur die (genveränderte) Maispflanze bleibt  stehen

Foto Victor Selvas/Wikimedia Commons

Da genveränderte Nutzpflanzen in Deutschland keine Rolle spielen, wird es bei uns im allgemeinen nur bei der Frühjahrs- und bei der Herbstbestellung angewendet. Seit Mai 2014 sind 3,6 kg pro ha und Jahr zugelassen. Die Verwendung kurz vor der Getreideernte ("Sikkation") ist nur erlaubt, wenn die Ernte sonst wegen starker Verkrautung "nicht möglich" ist.

 

Nach Umfragen werden 30-39% der Ackerflächen in Deutschland mit dem Mittel behandelt. Ein Landwirt hat uns erklärt, dass 1 ha Pflügen ihn 40 € koste und 1 ha Glyphosatbehandlung 10 €.

 

Da die Verlängerung der Zulassung in der EU ansteht, wird jetzt über die möglichen Gefahren wieder intensiv diskutiert. Das Mittel wird im Boden "relativ" schnell abgebaut (in 14 Tagen etwa um 50%). Dennoch gibt es immer wieder Veröffentlichungen über Nachweise im Grundwasser, in Lebensmitteln, in der Muttermilch, im Urin, über mögliche Schädigungen der Darmbakterien, über krebserregende Wirkung, über Schädigungen anderer Organismen und anderes mehr. Natürlich können wir diese hier nicht bewerten. Bei der Vielzahl der Meldungen, sowohl von staatlichen als auch auch privaten Stellen, halten wir sie aber für plausibel.

 

Der Streit hat sich zugespitzt aufgrund der Veröffentlichungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einerseits, die das Mittel als "vermutlich krebserregend" bezeichnet, und des Bundesamts für Risikobewertung (BfR) andererseits, das zuletzt zwar zurückgerudert ist, das Mittel aber weiterhin als "wahrscheinlich nicht krebserregend" einstuft.

 

In einem Interview (TAGESSPIEGEL 28.9.2015) erklärt der Präsident dieses Bundesamtes u.a.,

  • "...dass es begrenzte Hinweise darauf gibt, dass eine Verbindung zwischen Glyphosat-Aufnahme und ... Lymphknotenkrebs bestehen kann"

  • und dass "... der Verdacht besteht, dass die neben Glyphosat verwandten Beistoffe Genveränderungen auslösen können". 

Was ist bei diesem Durcheinander zu tun mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die unserer Umwelt?

 

Ein noch nicht vom Fortschrittsglauben pervertierter Mensch könnte zu dem Schluss kommen, dass er ein Rohrreinigungsmittel, das Pflanzen innerhalb weniger Tage zum Absterben bringt, überhaupt nicht im Essen und auch nicht im Wasser oder im Boden haben will, ungeachtet aller Grenzwerte, die die "Verantwortlichen" gerade erhöhen wollen (von 0,3 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht auf 0,5 Milligramm).

 

Wenn das als "Ökoromantik" abgetan werden sollte, können wir uns auch auf das Umweltrecht berufen, in dem das Vorsorgeprinzip - hier in Gestalt der Risikovorsorge - gilt. Es ist als "Aufgabe des Gesetzgebers" niedergelegt im Einigungsvertrag vom 31.8.1990 (hier zum Text), seitdem auch in zahlreichen Einzelgesetzen und fast durchgängig in allen Umweltrichtlien der EU. Es hat das Gewicht eines Rechtsprinzips mit der Folge der "Beweislastumkehr bzw. Beweislasterleichterungsregel bei Umweltschäden". Das bedeutet, dass "behördliche Maßnahmen ... nicht vom Nachweis, sondern von der Wahrscheinlichkeit der Schädlichkeit eines Stoffes ... abhängen sollen" (SCHMIDT/KAHL, Umweltrecht, München 2010, Seite 11/12).  

 

 

Oder - noch klarer: Es ist nicht erst zu reagieren, wenn Schäden eingetreten sind, sondern dieses und andere Mittel sind vorsorglich aus dem Verkehr zu ziehen; es sei denn, ihre Unschädlichkeit wird bewiesen. Hochverehrtes Bundesamt für Risikobewertung - reagieren Sie endlich darauf, dass hier offensichtlich ein Risiko besteht, und geben Ihren Widerstand gegen ein Verbot auf! "Risiko" bedeutet ja gerade, dass die Schädlichkeit noch nicht bewiesen ist - sonst bräuchten wir Sie nicht mehr.

 

Übrigens denken wir nicht nur an die Verbreitung dieses Giftes in der Landwirtschaft. Monsanto vertreibt es als "Round up" in nahezu allen Baumärkten (zur "Sauberhaltung" der Plattenwege im Vorgarten). Und COMPO verkauft es als "VOROX Unkrautfrei Direkt" an die Liebhaber "ordentlicher" Gärten; bei Syngenta heißt es sinnigerweise "Touch down" und ... und ...

Vorsicht beim "Glyphosat verbieten". Lesen Sie hierzu unseren Beitrag vom Dezember 2017.

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